
Mitten in Freilassing gibt es ein Grundstück, das einmal dem Landkreis für die Nutzung durch Freilassinger überlassen wurde. Seit rund sieben (7!) Jahren versucht das Landratsamt, das Grundstück loszuwerden. Flurnummer 518 ist offiziell als Freifläche ausgebildet. Tatsächlich ist das Gelände jedoch eingezäunt. Der Zaun selbst ist noch ein Überbleibsel einer unsäglichen Bauphantasie, die den Übergang von geheimen Hinterzimmertreffen von Politikern und Baufirmen in die Realität nicht überlebt hat.
Das Landratsamt hat sich also für ein unbegründetes Betretungsverbot der Fläche entschlossen. Verbote sind zur Zeit in Mode. Dabei war genau hier seit vielen Jahrzehnten eine wunderbare Kleingartenanlage. Viele der heute Verantwortlichen haben damals noch in die Windeln gemacht, wenn sie überhaupt schon geboren waren. Den Benutzern hatte man vor ca. 5 Jahren gekündigt. Doch auch jetzt will man das Gelände nicht für die öffnen für die es gedacht ist und denen es auch indirekt gehört. Wie hatte doch damals der frisch-gewählte Landrat über die “Einmischung der Bürger” in Sachen Matulusgarten getobt. Er verbiete sich alle Verdächtigungen, etc. Schnee von gestern. Die Bürger warten immer noch und sie fragen: “Also, was ist jetzt?”


Das Gelände ist Teil des öffentlichen Raums. Nicht nur Straßen und fragwürdigen Bauprojekte definieren den öffentlichen Raum. Auch solche Freiflächen dürfen nicht abgesperrt werden. Was spricht dagegen, wenn man hier wieder Kleingärtner erlaubt? Man hätte in all den Jahren ja sogar Pacht einnehmen können. Sowas ist offenbar nicht gewünscht. Auch wenn das PR-technisch ein kluger Schritt wäre. Je mehr gemauschelt wird, desto mehr wachsen die Gerüchte ins Kraut.
Es wird Zeit, dass die Verwaltung des Landkreises endlich Stellung bezieht. Und es obliegt auch der Stadt Freilassing an dieser Stelle einmal eine Klärung zu verlangen. Und zwar mit Nachdruck. Liebe Politiker: im Herbst ist Wahl. Nicht reden, verbieten oder phantasieren sonder einfach mal sagen, was Sache ist und handeln.